


Zuständig für die Leistungsgewährung im Kreis Steinfurt ist der "Persönliche Ansprechpartner" (PAP) im Rathaus Ihres Wohnortes.
Ihr Anspruch auf das versicherungsfinanzierte Arbeitslosengeld ist ausgelaufen - oder Sie sind auf andere Weise anspruchsberechtigt? Dann können Sie im Kreis Steinfurt direkt bei Ihrer Kommune einen Antrag auf Sicherung Ihres Lebensunterhaltes stellen. Diesen Antrag bearbeitet der "Persönliche Ansprechpartner" (PAP) der Stadt oder der Gemeinde.
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wird dieses vom PAP gewährt. Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie hier
»Merkblatt ALGII« 96 KB
Merkblatt über benötigte Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II
»Merkblatt Unterlagen« 54 KB
Im Kreis Steinfurt überweisen die Kommunen das Geld direkt an Sie als Antragsteller. Beratung und Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt bekommen Sie bei der GAB.
Hier finden Sie Ihren Persönlichen Ansprechpartner (PAP) vor Ort in Ihrer Stadt oder Gemeinde:
Zu den Vergabeunterlagen gelangen Sie hier.
Beim Kreis Steinfurt - STARK für Arbeit - sind zum 01.01.2011 folgende Stellen zu besetzen:
zwei...
Erfreuliche Tendenz: SGB II-Arbeitslosenquote sinkt im Juli 2010 auf 2,6 Prozent!
Jürgen Kockmann stellt die kommunale Arbeitsförderung im Kreis Steinfurt vor.